News:

Wie hoch ist der Grundanteil?

Bei der Vermietung eines Gebäudes kann die Abschreibung als Aufwand, der den Einnahmenüberschuss reduziert, geltend gemacht werden. ...mehr

Muss ich eine Schenkung melden?

Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. ...mehr

ImmoESt: Ist ein Arbeitszimmer schädlich für die Hauptwohnsitzbefreiung?

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für das Gebäude als auch den Grund und Boden (bis 1.000 m2 Grund). ...mehr

Ende der EU-Quellensteuer!

Ausländische Finanzbehörden werden Daten über Konten von Österreichern an die österreichische Finanz weiterleiten. ...mehr

Wer kann in das Kontenregister Einsicht nehmen?

Das Kontenregister des Finanzministeriums hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen. ...mehr

Langjährige Renovierungskosten

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können grundsätzlich Aufwendungen für das Mietobjekt abgesetzt werden. ...mehr

Wann führt ein Abbruch der Vermietung zu Liebhaberei?

Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden. ...mehr

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Bei allen Übertragungen ist der Wert der Gegenleistung, mindestens aber der Grundstückswert, die Bemessungsgrundlage. ...mehr

Haben Sie genug Zeit?

Das Gesetz definiert „Werbungskosten“ als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ...mehr

Wie werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?

Eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt, findet man im Einkommensteuergesetz. ...mehr

Was sind Werbungskosten?

Das Gesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ...mehr

Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung

Die Vermietung unterliegt entweder mit 10 % bzw. 20 % der Umsatzsteuer oder sie ist von der Steuer befreit. ...mehr

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Belege aufbewahren müssen? ...mehr

Wie wird ein Immobilienverkauf ab 1.1.2016 besteuert?

Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit 30 % besteuert. ...mehr

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Bildschirm mit Statistik

Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Belege aufbewahren müssen? Grundsätzlich beträgt die Frist sieben Jahre, aber es gibt auch andere Fristen zu beachten, wie z. B.:

  • Unterlagen über Grundstücke: Für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 22 Jahre.
  • Grundstückskauf: Beim Kauf eines Grundstücks sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen, aufbewahrt werden (z. B. Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten und Grunderwerbsteuer und alle Rechnungen zu später getätigten Investitionen). So können bei einem späteren Verkauf die tatsächlichen Anschaffungskosten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes angesetzt werden.
  • Unterlagen als Beweismittel bei einem Gerichtsverfahren: Diese Fristen gelten nicht für Unterlagen, die für Gerichtsverfahren als Beweismittel dienen. Hier verlängert sich die Frist auf unbestimmte Zeit. Auch Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte und Arbeitsverträge sollten länger aufgehoben werden.

Betriebsprüfungen zehn Jahre zurück: Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis zehn Jahre zurück möglich sind. Deshalb ist es sinnvoll, die Unterlagen entsprechend lange aufzubewahren.

Stand: 27. April 2017