News:

Wie hoch ist der Grundanteil?

Bei der Vermietung eines Gebäudes kann die Abschreibung als Aufwand, der den Einnahmenüberschuss reduziert, geltend gemacht werden. ...mehr

Muss ich eine Schenkung melden?

Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. ...mehr

ImmoESt: Ist ein Arbeitszimmer schädlich für die Hauptwohnsitzbefreiung?

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für das Gebäude als auch den Grund und Boden (bis 1.000 m2 Grund). ...mehr

Ende der EU-Quellensteuer!

Ausländische Finanzbehörden werden Daten über Konten von Österreichern an die österreichische Finanz weiterleiten. ...mehr

Wer kann in das Kontenregister Einsicht nehmen?

Das Kontenregister des Finanzministeriums hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen. ...mehr

Langjährige Renovierungskosten

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können grundsätzlich Aufwendungen für das Mietobjekt abgesetzt werden. ...mehr

Wann führt ein Abbruch der Vermietung zu Liebhaberei?

Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden. ...mehr

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Bei allen Übertragungen ist der Wert der Gegenleistung, mindestens aber der Grundstückswert, die Bemessungsgrundlage. ...mehr

Haben Sie genug Zeit?

Das Gesetz definiert „Werbungskosten“ als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ...mehr

Wie werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?

Eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt, findet man im Einkommensteuergesetz. ...mehr

Was sind Werbungskosten?

Das Gesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ...mehr

Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung

Die Vermietung unterliegt entweder mit 10 % bzw. 20 % der Umsatzsteuer oder sie ist von der Steuer befreit. ...mehr

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Belege aufbewahren müssen? ...mehr

Wie wird ein Immobilienverkauf ab 1.1.2016 besteuert?

Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit 30 % besteuert. ...mehr

Haben Sie genug Zeit?

Zahnräder

Ist der Stapel an Arbeit noch immer nicht kleiner, obwohl Ihr Arbeitstag schon wieder vorbei ist? Dann lesen Sie doch unsere Tipps für ein besseres Zeitmanagement.

Not-To-Do-Liste

Manche Tätigkeiten sind sehr zeitraubend, aber nicht unbedingt nötig (z. B. sollten Sie nicht ständig nachschauen, ob Sie neue Mails bekommen haben; machen Sie das nur zu fixen Zeiten und beantworten Sie dann alle auf einmal). Das klingt sehr einfach, kann aber sehr viel Zeit sparen.

Sinnvoll Prioritäten setzen

To-Do-Listen sind sehr hilfreich, aber man kann damit auch viel Zeit verschwenden. Gestalten Sie die Liste daher nach der sogenannten Eisenhower-Matrix:

  • dringend und wichtig: sofort erledigen
  • dringend, aber nicht wichtig: delegieren
  • wichtig, aber nicht dringend: Termin fixieren
  • nicht wichtig, nicht dringend: für heute vergessen

Alle dringenden, wichtigen Aufgaben müssen erledigt werden. Legen Sie einen Zeitpunkt fest, wann eine Arbeit beendet sein muss und brechen Sie die Tätigkeit (wenn möglich) ab. Vielleicht kann der Rest der Aufgabe delegiert werden?

Stand: 27. April 2017