News:

Was gibt es Neues bei den Steuern für Vermieter?

Auch für Vermieterinnen und Vermieter sind einige Änderungen in den Steuergesetzen zu beachten. ...mehr

Was sind Werbungskosten?

Das Gesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ...mehr

Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen

Welche Transaktionen auf Onlineplattformen werden an die Finanz gemeldet? ...mehr

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Der Grunderwerbsteuer unterliegen grundsätzlich Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. ...mehr

Umsatzsteuer: Kann ein Vertrag eine Rechnung sein?

Aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt das Thema Rechnung. ...mehr

Grundbuchseintragungsgebühr: Befreiung bei dringendem Wohnbedürfnis möglich

Bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,00 kann temporär unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung in Anspruch genommen werden. ...mehr

Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung

Die Vermietung unterliegt entweder mit 10 % bzw. 20 % der Umsatzsteuer oder sie ist von der Steuer befreit. ...mehr

Wie werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?

Eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt, findet man im Einkommensteuergesetz. ...mehr

Wie wird ein Immobilienverkauf im Privatvermögen besteuert?

Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit 30 % besteuert. ...mehr

Was ändert sich steuerlich bei Gebäudeabschreibung und -sanierung?

Beschleunigte Abschreibung, Erweiterung der vorzeitigen Abschreibung, Öko-Zuschlag. ...mehr

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“. ...mehr

Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe. ...mehr

Bausparprämie 2024

Jährliches Update zur Bausparprämie. ...mehr

Tipps für Ihr Vermietungsinserat

Überschrift, Beschreibung, Fotos, Kosten sind wichtige Bestandteile. ...mehr

Grundbuchseintragungsgebühr: Befreiung bei dringendem Wohnbedürfnis möglich

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Der Nationalrat hat eine temporäre Befreiung von Gebühren für Eintragungen in das Grundbuch unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen.

Voraussetzung für die Gebührenbefreiung der Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch ist unter anderem, dass der Eintragung ein entgeltliches Rechtsgeschäft zugrunde liegt, das nach dem 31.3.2024 geschlossen wurde und der Antrag auf Eintragung des jeweiligen Rechts nach dem 30.6.2024, aber vor dem 1.7.2026, beim Grundbuchsgericht einlangt.

Für Eintragungen zum Erwerb des Eigentums zum Beispiel muss das auf der Liegenschaft errichtete oder zu errichtende Gebäude oder das Bauwerk der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses der/des einzutragenden Eigentümerin/Eigentümers dienen (Wohnstätte). Als Nachweis dafür ist die Meldung des Hauptwohnsitzes und die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes erforderlich (Fristen zur Einreichung sind zu beachten). Vererbte oder geschenkte Immobilien sind nicht von der Gebühr befreit.

Für die Befreiung der Eintragung von Pfandrechten (zum Erwerb dieser Liegenschaft oder zur Errichtung oder Sanierung der Wohnstätte) gelten unter anderem weitere Regelungen.

Die Gebührenbefreiung besteht bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,00. In dem Ausmaß, in dem die Bemessungsgrundlage über € 500.000,00 liegt, sind Eintragungsgebühren zu entrichten. Ab einer Bemessungsgrundlage von € 2 Millionen besteht keine Gebührenbefreiung.

Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren entweder das Eigentumsrecht an der Liegenschaft oder dem Bauwerk aufgegeben wurde oder das dringende Wohnbedürfnis an der Wohnstätte wegfällt.

Dieser Artikel behandelt nur einige Eckpunkte der neuen Gebührenbefreiung. Weitere Regelungen sind zu beachten.

Stand: 28. April 2024

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