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Was gibt es Neues bei den Steuern für Vermieter?

Im Folgenden haben wir für Sie einen Überblick über für Vermieter ausgewählte steuerliche Neuerungen des Jahres 2020 und 2021 zusammengestellt. ...mehr

Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen?

Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden. ...mehr

Änderung der Liebhaberei-Richtlinien

Entsteht bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen, so ist dieser grundsätzlich mit anderen Einkünften ausgleichsfähig und reduziert so die Steuer. ...mehr

Wie werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?

Eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt, findet man im Einkommensteuergesetz. ...mehr

Was sind Werbungskosten?

Das Gesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ...mehr

Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung

Die Vermietung unterliegt entweder mit 10 % bzw. 20 % der Umsatzsteuer oder sie ist von der Steuer befreit. ...mehr

Wie wird ein Immobilienverkauf im Privatvermögen besteuert?

Neuvermögen: Erwerb ab 1.4.2002 ...mehr

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. ...mehr

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Der Grunderwerbsteuer unterliegen grundsätzlich Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen, wie z. B. Kaufverträge und Schenkungen. ...mehr

Wie berechnet sich die Einkommensteuer nach Tarif?

Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, d. h. je höher das Einkommen desto höher auch die durchschnittliche Steuerbelastung. ...mehr

Welche Sachverhalte werden neu an das Kontenregister gemeldet?

Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst. ...mehr

Tipps für Ihr persönliches Zeitmanagement

Neben den vielfältigen beruflichen Herausforderungen möchte man, dass auch das Privatleben nicht zu kurz kommt und ausreichend Zeit für Erholung bleibt. ...mehr

Änderung der Liebhaberei-Richtlinien

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Entsteht bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen, so ist dieser grundsätzlich mit anderen Einkünften ausgleichsfähig und reduziert so die Steuer. Wird allerdings in einem absehbaren Zeitraum kein positiver Gesamterfolg erzielt, so fällt die Vermietung unter den Begriff der Liebhaberei und die steuerlichen Vorteile entfallen. Dabei sind unterschiedliche Regelungen für kleine und große Vermietungen zu beachten.

Geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz und der Liebhabereiverordnung. Die Rechtsansicht der Finanz dazu ist u. a. in den Liebhaberei-Richtlinien zu finden. Diese Richtlinien wurden nun mit einem Wartungserlass umfangreich geändert. Im Folgenden finden Sie zwei Änderungen aus diesem Erlass:

Große Vermietung: Keine Kriterienüberprüfung

Führt eine entgeltliche Gebäudeüberlassung (große Vermietung) zum Entstehen von Jahresverlusten, kommt es für die Prüfung, ob Liebhaberei vorliegt, ausschließlich darauf an, ob die Betätigung geeignet ist, innerhalb des absehbaren Zeitraumes (25 bzw. 28 Jahre) einen Gesamtgewinn bzw. einen Gesamtüberschuss zu erwirtschaften. Im Rahmen der Liebhabereibeurteilung einer entgeltlichen Gebäudeüberlassung (große Vermietung) ist im Lichte der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes keine Kriterienüberprüfung mehr wie bei anderen Einkunftsquellen anzustellen.

Prognoserechnung

Mit dem Wartungserlass wurden nun auch sehr detaillierte Angaben zum Inhalt einer Prognoserechnung in die Liebhabereirichtlinien aufgenommen. So sind unter anderem nun konkrete Werte und Prozentsätze zu künftigen Instandhaltungskosten und zum Mietausfalls- und Leerstehungsrisiko angegeben.

Dieser Artikel umfasst nur zwei ausgewählte Punkte aus der Wartung der Liebhaberei-Richtlinien. Die Beurteilung Ihrer steuerlichen Situation zum Thema Liebhaberei bei der Vermietung einer Immobilie bedarf einer individuellen Beratung.

Stand: 27. April 2021

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