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Vermietung: Was ist die Basis für die Abschreibung?

Vermietet man eine Wohnung oder ein Gebäude aus dem Privatvermögen, so ist für diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Regel Einkommensteuer zu bezahlen. ...mehr

Können persönliche Informationen beim Steuernsparen helfen?

Um Ihre Steuererklärung korrekt erstellen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen zu Ihrer Person erforderlich. ...mehr

Wie ist bei Vermietungen der Grundanteil für die Abschreibung zu berücksichtigen?

Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. ...mehr

Wie werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?

Eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt, findet man im Einkommensteuergesetz. ...mehr

Zeitliche Verteilung der Absetzung von Werbungskosten

Nicht alle Ausgaben für das Mietobjekt mindern den Gewinn in dem Zeitraum, in dem sie angefallen sind. ...mehr

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Wenn das Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört, so unterliegen der Besteuerung unter anderem auch ganz bestimmte Übertragungen von Gesellschaftsanteilen, wie z. B. Anteilsvereinigungen. ...mehr

Wie wird ein Immobilienverkauf im Privatvermögen besteuert?

Neuvermögen: Erwerb ab 1.4.2002 ...mehr

Verluste bei Vermietung und beim Verkauf von Immobilien im Privatvermögen

Treten bei Ihrer Vermietung vorübergehend Verluste auf, so können Sie diese Verluste im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften verrechnen und sparen damit Einkommensteuer. ...mehr

Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung

Die Vermietung unterliegt entweder mit 10 % bzw. 20 % der Umsatzsteuer oder sie ist von der Steuer befreit. ...mehr

Was gibt es 2019 Neues bei Steuern für Vermieter?

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von wesentlichen Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) für Vermieter. ...mehr

Was sind Werbungskosten?

Das Gesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ...mehr

Verhandlungen: Achten Sie auf die Körpersprache!

Wie mich mein Gegenüber wahrnimmt, wird nicht allein durch meine gesprochenen Worte beeinflusst. ...mehr

Zeitliche Verteilung der Absetzung von Werbungskosten

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Nicht alle Ausgaben für das Mietobjekt mindern den Gewinn in dem Zeitraum, in dem sie angefallen sind. In diesem Zusammenhang hat das Steuerrecht die Kategorien Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand entwickelt:

Der Erhaltungsaufwand wird wiederum in Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand unterteilt.

Herstellungsaufwand

Der Herstellungsaufwand ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der Afa abzusetzen. Herstellungsaufwendungen können bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter bestimmten Voraussetzungen auch beschleunigt auf 15 Jahre abgesetzt werden, wenn sie z. B. eine Wohnungszusammenlegung betreffen und das Mietrechtsgesetz anzuwenden ist, oder wenn die Aufwendungen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, Startwohnungsgesetz oder nach landesgesetzlichen Vorschriften gefördert werden oder bestimmte Sanierungsaufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz. Unter gewissen Umständen ist sogar eine 10-Jahres-Verteilung möglich.

Beispiele Herstellungsaufwendungen:

  • Anbau, Aufstockung, Dachgeschossausbau
  • Neubau
  • Umbauten, im Zuge derer die Wesensart geändert wird
  • Nachträgliche Einbauten, wie z. B. Zentralheizung, Aufzüge, Badezimmer oder Toiletten (Kategorieanhebung)
  • Zusammenlegung von Wohnungen
  • Versetzung von Zwischenwänden
  • Einbau von Gebäudeteilen an anderen Stellen (z. B. Versetzung von Türen und Fenstern)

Instandsetzungsaufwand

Instandsetzungsaufwendungen – diese erhöhen den gesamten Nutzwert oder verlängern die Nutzungsdauer des Gebäudes – sind bei, im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vermieteten, Wohngebäuden und bei an Dritte zu Wohnzwecken vermieteten Betriebsgebäuden zwingend auf 15 Jahre abzusetzen. Bei anderen Gebäuden (z. B. Lagerhallen) können die Aufwendungen sofort abgesetzt werden.

Beispiele Instandsetzungswendungen:

  • Austausch von mehr als 25 % der gesamten Fenster und Türen
  • Austausch von Dach und Dachstuhl
  • Austausch von Stiegen
  • Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken
  • Austausch von Unterböden (Estrich statt Holzboden usw.)
  • Austausch von Heizanlagen sowie Feuerungseinrichtungen (z. B. Umstellung einer Zentralheizungsanlage von festen Brennstoffen auf Gas)
  • Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen
  • Austausch von Sanitärinstallationen (auch mit Erneuerung der Bodenbeläge und Fliesen)
  • Umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes beispielsweise mit Erneuerung der Wärmedämmung
  • Trockenlegung der Mauern usw.

Instandhaltungsaufwand

Dieser Aufwand betrifft die kleineren Reparaturen und Servicearbeiten, die die Nutzungsdauer oder den Nutzwert nicht wesentlich verlängern bzw. erhöhen. Er ist sofort im Jahre der Bezahlung absetzbar. Dazu gibt es wiederum eine Besonderheit zu beachten: Kehren diese nicht regelmäßig wieder, können sie auf Antrag auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden, bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Beispiele:

  • Ausmalen von Innenräumen
  • Färben der Fassade
  • kleine Dachreparaturen
  • Auswechseln eines oder einiger Fenster und Türen

Stand: 24. April 2019

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